
Der Europass-Mobilitätsnachweis ist Bestandteil des Europasses und dokumentiert Auslandsaufenthalte, die zum Zwecke der Aus- oder Weiterbildung stattgefunden haben. Er soll dem Inhaber die Darstellung im Ausland erworbener Kompetenzen und Qualifikationen erleichtern. Zu Lernzwecken absolvierte Auslandsaufenthalte werden als Europäische Lernabschnitte bezeichnet, unabhängig von Alter, Bildungsniveau oder beruflichem Status des Nutzers.
Der Europass-Mobilitätsnachweis wird entweder in der Sprache des Herkunftslandes oder in der des Gastlandes ausgefüllt und muss, wenn der Inhaber dies wünscht, in eine dritte europäische Sprache übersetzt werden.
Es ist die Aufgabe der Europass Zentralstelle, dafür Sorge zu tragen, dass im europass Mobilität ausschließlich europäische Lernabschnitte aufgeführt werden, dass die elektronische Fassung genutzt und dem Inhaber eine Hardcopy zur Verfügung gestellt wird.
Weiterführende Hinweise und Informationen bietet das Nationale Europass Center: www.europass-info.de