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Ziele

Die Ziele des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) bestehen vor allem darin, den neuen Bedarfen einer wissensbasierten Ökonomie durch eine im europäischen Rahmen abgestimmte Bewirtschaftung der humanen Ressourcen in der Beruflichen Aus- und Weiterbildung nicht nur zu entsprechen, sondern diesen Prozess durch politische Initiativen voranzutreiben.

Der am Ratsgipfel von Lissabon 2000 angestoßene Prozess, die Europäische Union im Wettbewerb der Kontinente an führender Stelle zu positionieren, ist zu einer eigenständigen Teilagenda im Bereich der europäischen Aus- und Weiterbildungspolitik fortgeschritten.

In Schlagworte gefasst, geht es um Transparenz, zwischenstaatliche Anerkennung, Modularisierung und letztlich um die europäische Harmonisierung von beruflichen Qualifikationen. Die Kopenhagener Erklärung (2002) definiert zur Erreichung dieser Ziele folgende fünf Arbeitsschwerpunkte.