
Das Konzept eines Europäischen Qualifikationsrahmens sieht vor, dass die verschiedenen nationalen Qualifikationen nicht direkt einem EQR-Niveau zugeordnet werden. Zwischen diesen beiden Polen soll vielmehr ein Nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) vermitteln.

Zu diesem Zweck soll jedes am EQR-Prozess beteiligte Land einen eigenen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) entwickeln. Dieser NQR kann eine vom EQR abweichende Anzahl von Niveaus aufweisen und eigene Deskriptoren verwenden. In einem nächsten Schritt sollen die Niveaustufen des NQR einer der acht Niveaustufen des Europäischen Metarahmens zugewiesen werden. Die im jeweiligen Land vorhandenen beruflichen Qualifikationen werden sodann einer Niveaustufe des Nationalen Qualifikationsrahmens zugeordnet und damit an den EQR angeschlossen.
Dieses zweistufige Verfahren soll dazu beitragen, den nationalen Besonderheiten beruflicher Qualifizierungssysteme besser Rechnung zu tragen, als dies durch eine direkte Zuordnung von Qualifikationen zu einer Niveaustufe des EQR möglich wäre.