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Hintergrund

Der gesamte europäische Konsultations- und Entwicklungsprozess zur Bildungspolitik steht unter dem Vorbehalt des EU-Vertrags, der nach dem Prinzip der Subsidiarität eine direkte Zuständigkeit der Union für nationale Berufsbildungssysteme ausdrücklich ausschließt. Der internationale Diskussionsprozess läuft daher unter dem Titel der „Offenen Methode der Koordinierung (OMK)“. Dieses Verfahren hat sich innerhalb der EU als „diplomatischer Joker“ etabliert, um auch Themen auf europäischer Ebene zu behandeln, die laut Vertrag nicht in die Zuständigkeiten des Europäischen Rats oder der Kommission fallen.

Europäische Beschlüsse zur Aus- und Weiterbildung haben keine Gesetzeskraft, sie stellen ein „weiches“ Instrument zur Herstellung der Transparenz und Vergleichbarkeit nationaler Berufsbildungswege dar.

Es wäre jedoch ein Irrtum zu meinen, ein „unverbindlicher“ europäischer Rahmen würde die nationalen Berufsbildungssysteme nicht berühren. Schon im EU-Jargon, der von EQR und ECVET gerne als „bildungspolitischer Europäischer Währung“ spricht, wird deutlich, dass mit deren Etablierung sich jedes Mitgliedsland an einer „Zweitwährung“ wird messen lassen – und darauf achten muss, dass seine nationale „Bildungswährung“ nicht unterbewertet wird.

Vor allem die Perspektiven einer Modularisierung der dualen Ausbildung bewegen aktuell Bildungsforscher, Sozialpartner und Staatsverantwortliche. Dem angeführten Vorteil, dass eine nicht abgeschlossene Ausbildung durch die Anerkennung von „units“ zumindest Teilqualifikationen mit sich bringt, an die spätere Bildungsabschnitte anknüpfen können, stehen eine Reihe von Bedenken gegenüber. Diese betreffen unter anderen eine gewisse Theorielastigkeit der im EQR vorgeschlagenen Bildungsniveaus, die zu einer Benachteiligung des praxisorientierten dualen Systems führen könnte, und die Auflösung von Berufsbildern in ein Mosaik verschiedenster Teilqualifikationen.

So begrüßen etwa die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft die Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmen. In ihrer Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf betonen sie jedoch, dass die Akzeptanz eines künftigen EQR wesentlich davon abhängen wird, dass er an den tatsächlichen Bedarfen von Wirtschaft und Arbeitsmarkt ausgerichtet ist und einen konkreten Nutzen für die Unternehmen mit sich bringt. Um diese Ziele zu befördern, sollte ein EQR aus der Sicht der Wirtschaft folgenden Anforderungen genügen: