
Die Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) geht auf einen Beschluss zurück, den der Europäische Rat im Jahr 2000 bei seinem Treffen in Lissabon gefällt hat. Dieser Beschluss ist in direktem Zusammenhang mit der auf dem selben Treffen verfassten Erklärung zu sehen, Europa bis zum Jahr 2010 zum „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“. Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten erkannt, dass ein Europa, geprägt gleichermaßen von rasanten technisch-wirtschaftlichen Veränderungen und demographischer Überalterung, dem Lebenslangen Lernen einen vorderer Platz in der gemeinsamen Agenda einräumen muss.
Mit den Zielen einer Verbesserung der Transparenz von Qualifikationen und des Lebenslangen Lernens wurden die zwei Schwerpunkte gesetzt, mit deren Konkretisierung die europäische Bildungspolitik seitdem befasst ist.
Der Beschluss von Lissabon wurde zwei Jahre später auf dem Ratstreffen in Barcelona bekräftigt. Der Rat forderte die Erarbeitung und Einführung von Instrumenten, um die Transparenz von in den verschiedenen Mitgliedsländern erworbenen Qualifikationen zu erhöhen. Der Rat befürwortete auch eine verstärkte Zusammenarbeit der EU-Staaten in dem Bestreben, die Ergebnisse formalen, nicht formalen und informellen Lernens besser zu dokumentieren und damit zu einem international anerkannten Tableau individuellen Lebenslangen Lernens auszugestalten. Im November desselben Jahres 2002 wird mit einer Erklärung der in Kopenhagen versammelten Minister für berufliche Bildung und der Europäischen Kommission der „Kopenhagen-Prozess“ eingeleitet. Die Erklärung von Kopenhagen nennt vier Prioritätenbereiche für eine verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in der beruflichen Bildung:
Als Hauptarbeitsfelder der Kopenhagener Erklärung ergaben sich die Erarbeitung eines Europäischen Qualifikationsrahmens sowie eines in diesen Rahmen integrierten Leistungspunktesystems (ECVET). Im Kommuniqué von Maastricht (Dezember 2004, Ministertreffen)) wurden die Intentionen von Kopenhagen bekräftigt und präzisiert. Auf einem Treffen der für die Hochschulbildung verantwortlichen europäischen Repräsentanten in Bergen (2005) wurde betont, dass zwischen dem „Rahmen für den Europäischen Hochschulraum“ und dem zu entwickelnden EQR für die berufliche Bildung ein Ergänzungsverhältnis etabliert werden soll. Diese Forderung wurde in den aktuellen Vorschlag für einen EQR aufgenommen (September 2006). Am 25. Oktober 2007 hat das Europäische Parlament diesem Vorschlag zugestimmt.