
Bei der Fortentwicklung Europas zu einem einheitlichen und leistungsfähigen Wirtschaftsraum kommt der Mobilität der Arbeitnehmer eine herausragende Bedeutung zu. Dabei stehen die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und die flexible Allokation von Humanressourcen im Vordergrund der Überlegungen. In Ergänzung dazu geht es auch darum, einen Grenzen überschreitenden Erfahrungsaustausch zu fördern und in die Richtung der Herausbildung einer europäischen Identität zu wirken. Die berufliche Erstausbildung könnte der Lebensabschnitt sein, in dem europäische Arbeitnehmer schon früh Mobilitätserfahrungen sammeln.
Tatsächlich spielt der Auszubildenden-Austausch über die innereuropäischen Grenzen hinweg derzeit noch keine quantitativ bedeutende Rolle, da ihm vielfältige Hindernisse im Weg stehen. Die wohl höchste Hemmschwelle bildet die Verschiedenheit der nationalen Berufsbildungssysteme. Stark voneinander abweichende Regelungen, Formalisierungsgrade und Zuständigkeiten führen dazu, dass im Ausland absolvierte Ausbildungsabschnitte nur schwer eingeschätzt werden können. Die Bewertungs- und Zertifizierungsverfahren sind außerordentlich.Vor allem in Entsendeländern mit einem hohen Formalisierungsgrad der beruflichen Ausbildung – und zu diesen zählt Deutschland – stellt es eine Hürda dar, unterschiedlich im Ausland absolvierte Ausbildungsschritte mit nationalen Normen abzugleichen und in anerkannten Zertifikaten sichtbar zu machen. Die Beteiligung an Austauschprogrammen für Auszubildende bedeutet somit ein beträchtliches persönliches Risiko und erscheint den meisten Jugendlichen und Unternehmen wenig attraktiv.
Ähnlich gelagerte Problem im Hochschulbereich konnten mittlerweile durch das im Erasmus-Programm der EU entwickelte European Credit Transfer System (ECTS) behoben worden. Das ECTS zielt – dem Prinzip der Subsidiarität europäischer Bildungspolitik entsprechend – nicht auf eine Angleichung der Hochschulsysteme. Geschaffen wurde vielmehr ein Verrechnungsverfahren für im Ausland erbrachte Studienleistungen, das deren zertifizierungsrelevanten Transfer in die entsendenden Länder ermöglicht. Studieren im europäischen Ausland wird damit immer umfassender zur institutionell abgesicherten Normalität.
Der Erfolg des ECTS im Hochschulsektor hat es europäischen Bildungspolitikern nahe gelegt, auch für die berufliche Bildung die Einrichtung eines europaweiten Kreditpunktesystems – das ECVET – vorzuschlagen. Allerdings weist die Berufsbildung gegenüber dem Hochschulbereich Besonderheiten auf, die eine 1:1-Übernahme des ECTS nicht zulassen.
Zum einen bestehen in der Organisation des Hochschulstudiums in den verschiedenen EU-Ländern weitaus mehr Ähnlichkeiten und damit Anknüpfungspunkte für ein zwischenstaatliches Anerkennungssystem, als dies bei der beruflichen Bildung der Fall ist. Insbesondere sind hier in verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Instanzen – wie zum Beispiel Schulen, Hochschulen, Unternehmen, öffentliche und private Zertifizierungsstellen, Kammern – tätig. Und auch innerhalb eines Landes sind an der Gestaltung des Berufsbildungssystem mehr Institutionen maßgeblich beteiligt, als dies im Hochschulbereich der Fall ist.
Zum anderen bemängeln vor allem Repräsentanten der Wirtschaft, dass das ECTS zu stark workload-orientiert sei. Damit ist gemeint, dass das ECTS nur die absolvierten Lerneinheiten (units) registriert, nicht aber die Kenntnisse und Kompetenzen, über die jemand verfügt, der diese Lerneinheiten erfolgreich absolviert hat (outcome).
Die Leistungen, die vom ECVET erwartet werden, sind also wegen seiner outcome-Orientierung differenzierter als die des ECTS und müssen sich in einem komplexeren Umfeld bewähren.
Weitere Informationen: www.ecvet.de