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Ausblick

Der zweite zentrale Punkt der Bologna-Erklärung betrifft die „Einführung eines Leistungspunktesystems als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslange Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt.“

Damit wird deutlich, dass das ECTS nicht nur die internationale Mobilität von Studierenden fördern soll, sondern auch die Durchlässigkeit innerhalb der nationalen Bildungssysteme erhöhen will. Berufliche Erfahrungen, Aus- und Weiterbildungen außerhalb des tertiären Sektors sollen in das ECTS eingebracht werden können. Der Umsetzungsprozess gestaltet sich jedoch schwierig, da geeignete Anerkennungsverfahren für ausserhochschulisch erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen erst entwickelt werden müssen.

Fortschritte könnten durch eine Verlinkung des ECTS mit dem ECVET erzielt werden.

Entsprechende Projekte wurden jedoch bereits vor mehreren Jahren angestoßen und haben zu ausbaufähigen Modellen geführt. So sieht z.B. das „Oldenburger Modell“ (Müskens, 2006) vor, dass maximal 80 Kreditpunkte – also mehr als ein Drittel der für einen Bachelorabschluss erforderlichen 180 Punkte – für in der beruflichen Bildung und Praxis erworbene Kompetenzen auf das Studium angerechnet werden können.

Derzeit bezieht sich diese Anrechenbarkeit nur auf einzelne Studiengänge an bestimmten Hochschulen. Ein allgemein akzeptiertes Verfahren ist – wenn überhaupt – erst in der längeren Zukunft zu erwarten.