Bachelor und Master
Das ECTS ist mit konsekutiv strukturierten Studiengängen verbunden. Einer dreijährigen Grundausbildung zum „Bachelor“ entsprechen 180 Kreditpunkte; es sind jedoch auch sieben- und achtsemestrige Bachelorstudiengänge vorgesehen, bei denen sich die Leistungspunkte entsprechend auf 210 bzw. 240 erhöhen. Der Bachelorabschluss ist die Voraussetzung dafür, in einen – zumeist zweijährigen – Masterstudiengang einzutreten, der zusätzlich 120 Leistungspunkte erfordert. Für einen vollwertigen akademischen Abschluss – ohne Promotion („Doktortitel“) – werden also mindestens 300 „Credit Points“ benötigt.
Ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Einführung eines auf Modulen beruhenden Leistungspunktesystems und der zweistufigen Gliederung in Bachelor- und Masterabschlüsse besteht nicht. Da Vergabe von ECTS-Punkten kann daher unabhängig von Art und Inhalt des Studiengangs allgemein festgelegt werden.
- Das ECTS basiert auf der Übereinkunft, dass das Arbeitspensum von Vollzeitstudierenden während eines akademischen Jahres 60 ECTS-Credits ergibt. Das Arbeitspensum von Studierenden im Rahmen eines Vollzeit-Studiengangs beträgt in Europa in den meisten Fällen ca. 1.500 - 1.800 Stunden pro Jahr; ein Kreditpunkt entspricht als 25-30 Arbeitsstunden (workload-Orientierung).
- Credits werden allen Bildungskomponenten eines Studiengangs zugeteilt (beispielsweise Modulen, Kursen, Praktika, Abschlussarbeiten). In das Arbeitspensum zur Erlangung eines Credits fließt auch die Zeit ein, die für erforderliche Vorbereitung oder Selbststudium veranschlagt wird.
- Die Credits im ECTS erhalten Studierende erst nach einem erfolgreichen Abschluss der zu leistenden Arbeit und der entsprechenden Beurteilung der erzielten Lernergebnisse. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich um Kompetenzen, die verdeutlichen, was die Studierenden nach Abschluss eines kurzen oder langen Lernprozesses wissen, verstehen oder leisten können.
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