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Bachelor und Master

Das ECTS ist mit konsekutiv strukturierten Studiengängen verbunden. Einer dreijährigen Grundausbildung zum „Bachelor“ entsprechen 180 Kreditpunkte; es sind jedoch auch sieben- und achtsemestrige Bachelorstudiengänge vorgesehen, bei denen sich die Leistungspunkte entsprechend auf 210 bzw. 240 erhöhen. Der Bachelorabschluss ist die Voraussetzung dafür, in einen – zumeist zweijährigen – Masterstudiengang einzutreten, der zusätzlich 120 Leistungspunkte erfordert. Für einen vollwertigen akademischen Abschluss – ohne Promotion („Doktortitel“) – werden also mindestens 300 „Credit Points“ benötigt.

Ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Einführung eines auf Modulen beruhenden Leistungspunktesystems und der zweistufigen Gliederung in Bachelor- und Masterabschlüsse besteht nicht. Da Vergabe von ECTS-Punkten kann daher unabhängig von Art und Inhalt des Studiengangs allgemein festgelegt werden.