
Das ECTS wurde bereits 1989 im Rahmen des europäischen Studentenaustauschprogramms Erasmus (inzwischen Teil des Programms für Lebenslanges Lernen 2007-2013) eingeführt. Es ist bis heute das einzige „Credit System“, das mit Erfolg getestet wurde und das in ganz Europa verwendet wird. Das ECTS wurde für die Übertragung von Studienleistungen eingerichtet. Das System erleichterte die Anerkennung von Studienaufenthalten im europäischen Ausland und verbesserte damit deren Qualität und Umfang.
Mit der Erklärung von Bologna (Juni 1999) wurde eine Entwicklung angestoßen – der so genannte „Bologna-Prozess“ –, der das ECTS von einer Vergleichsmöglichkeit für sehr verschiedene nationale Studiengänge hin zu einer gewissen Angleichung der nationalen Hochschulausbildungen fortschreiben sollte.
Der 1999 eingeleitete Bologna-Prozess verfolgt die drei übergreifenden Ziele:
Daraus abgeleitete Unterziele sind
In der Erklärung von Bologna (1999) einigten sich die Bildungsminister auf die „Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluß (undergraduate – Bachelor) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluß (graduate – Master). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluß des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene. Der zweite Zyklus sollte, wie in vielen europäischen Ländern, mit dem Master und/oder der Promotion abschließen.“
Bereits ein Jahr vor dem Start dieser europäischen Initiative hat die deutsche Kultusministerkonferenz (KMK) dargelegt, dass zumindest in den neuen gestuften Studiengängen – mit den Abschlüssen Bachelor und Master – ein Leistungspunktesystem eingeführt werden soll.
2003 wurde von der KMK die für Deutschland gültigen Abschlussbezeichnungen und deren Abkürzungen festgelegt:
| Fächergruppen | Abschlussbezeichnungen |
| Sprach- und Kulturwissenschaften Sport, Sportwissenschaften Sozialwissenschaften Kunstwissenschaften |
Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) |
| Mathematik Naturwissenschaften Medizin Agrar, Forst- und Ernährungswissenschaften |
Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
| Ingeneurwissenschaften | Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) oder Bachelor of Engineering (B.Eng.) Master of Engineering (M.Eng.) |
| Wirtschaftswissenschaften | inhaltlichen Ausrichtung des Studiengangs: Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) Master of Science (M.Sc.) |
| Rechtswissenschaften | Bachelor of Laws (LL.B.) Master of Laws (LL.M.) |
Diese Bezeichnungen gelten jedoch nicht für staatlich geregelte Studiengängen in den Fächergruppen Medizin, Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften sowie Rechtswissenschaften.
Für künstlerische Studiengänge wurden folgende Abschlussbezeichnungen vorgesehen
| Fächergruppen | Abschlussbezeichnungen |
| Freie Kunst | Bachelor of Fine Arts (B.F.A.) Master of Fine Arts (M.F.A.) |
| Künstlerisch angewandte Studiengänge Darstellende Kunst |
Bachelor of Arts (B.A.) Master of Arts (M.A.) |
| Musik | Bachelor of Music (B.Mus.) Master of Music (M.Mus.) |
Bereits seit Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts sind deutsche Universitäten und Fachhochschulen damit befasst, neue Studiengänge gemäß des Bachelor-/Master-Systems einzurichten und vorhandene Diplomstudiengänge entsprechend umzuorganisieren. Mit Beginn des Wintersemesters 2007/2008 gibt es z.B. in Bayern bereits 733 Bachelor- und Masterstudiengänge, das sind 38% des gesamten Studienangebots (ohne Berücksichtigung von Staatsexamensstudiengänge schon 56%).
Etwas abweichend von diesem Entwurf hat sich in Deutschland ein dreistufiger Zyklus als die Regel etabliert. Zwar kann in Ausnahmefällen bereits nach dem Bachelorabschluss ein Doktoratsstudium begonnen werden; im Normalfall jedoch bleibt dieses Absolventen eines Masterstudiums vorbehalten. Die Sonderstellung des Doktorats als überdurchschnittliche akademische Qualifikation, für die zwischen zwei und vier Jahre veranschlagt werden, wird auch dadurch kenntlich, dass das ECTS nicht auf diesen Studienzyklus angewendet wird. Doktoranden arbeiten zumeist auf befristeten, auch durch Stipendien geförderten Stellen, die in Lehre und Fremdforschung eingebunden sind.
Diese Dreigliederung des Hochschulstudiums dient vor allem dem Ziel, die Dauer eine berufsqualifizierenden Grundausbildung deutlich zu verkürzen. Ein weiterer Aspekt besteht in der Hinführung zu lebenslangem Lernen: Eine Hochschulqualifizierung bis hin zum Doktorat kann über mehrere Lebensabschnitte verteilt werden, zwischen denen Praxisjahre eingeschoben sind.