
Das ECTS, das „Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen“, wie seine Übersetzung ins Deutsche lautet, ist das am weitesten fortgeschrittenen Projekte der Europäischen Union, verschiedene nationale Bildungssysteme und Bildungsstandards untereinander vergleichbar zu machen, auch vergleichbar zu gestalten.
Da für den gesamten Bildungsbereich innerhalb der Europäischen Union ein Harmonisierungsverbot bzw. Subsidiaritätsprinzip gilt, beruhen alle einschlägigen Ziele, Initiativen und Prozesse auf der freiwilligen und in gewissem Grad auch unverbindlichen Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten.
Ungeachtet dieser europarechtlichen Definition hat der ECTS-Prozess zu einer der größten Umgestaltungen der deutschen Hochschullandschaft seit 1945 beigetragen.
Das ECTS bezieht sich auf Ausbildungen im tertiären Sektor, also auf Bildungsgänge und Abschlüssen an Hochschulen: An Universitäten, Fachhochschulen, auch Berufsakademien.
In der deutschen Öffentlichkeit bekannt geworden ist ECTS vor allem dadurch, dass die bisherigen Diplomstudien – und mit ihnen auch der über die Staatsgrenzen hinaus reputierliche Titel des deutschen „Diplomingenieurs“ – durch so genannte Bachelor- und anschließende Masterstudiengänge ersetzt werden sollen und bereits weitgehend ersetzt worden sind. Der Umstellungsprozess soll spätestens 2010 abgeschlossen sein.
Die Einführung des ECTS ist aus Unternehmenssicht vor allem in dem Kontext von Interesse, dass die gewohnte Grenze zwischen Facharbeitern und Arbeitnehmern mit Hochschulausbildung durchlässiger wird. So dauern dreijährige Facharbeiterausbildungen genauso lang wie ein Hochschulstudium bis hin zum Bachelor-Abschluss. Damit setzt das ECTS neue, praktisch relevante Datenpunkte für die Rekrutierung und Entwicklung von Humanressourcen.