
Zuständigkeiten und Institutionen der beruflichen Bildung
Im föderalistischen System Österreichs ist in oberster Instanz der Bund für das gesamte Bildungssystem zuständig, in erster Linie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bei der Lehrlingsausbildung, die ähnlich wie in Deutschland als duales System organisiert ist, hat jedoch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die oberste Kompetenz für den betrieblichen Teil der Ausbildung. Den beiden Bundesministerien beratend zur Seite steht der sozialpartnerschaftlich besetzte Bundes-Berufsausbildungsbeirat, in dessen Zuständigkeit vor allem die Erstellung von Gutachten für die Neuordnung von Lehrberufen fällt. Dem Bundes-Beraufsausbildungsbeirat gehören auch Vertreter der Berufsschulen an, um die Koordination von betrieblicher und schulischer Ausbildung zu optimieren.
Auf Landesebene fungieren die Landeshauptleute (vergleichbar den deutschen Ministerpräsidenten) als Berufsausbildungsbehörde zweiter Instanz. Deren Gestaltungsspielraum beschränkt sich im wesentlichen auf den Vollzug der einschlägigen Bundesgesetze- und -verordnungen. Ein in österreichischer Tradition ebenfalls sozialpartnerschaftlich besetzter Landes-Berufsausbildungsbeirat wirkt dabei beratend mit.
Berufsausbildungsbehörde in erster (unterster) Instanz sind die so genannten Lehrlingsstellen. die bei den Wirtschaftskammern (vergleichbar mit IHK, Handwerkskammern) der Bundesländer eingerichtet sind. Sie organisieren die eigentliche Lehrlingsausbildung. In ihre Kompetenzen fallen der Betrieb von Berufsschulen, die Eignungsprüfung von Lehrbetrieben, die Datenhaltung zu angemeldeten Lehrverträgen und das Prüfungs- und Zertifizierungswesen. Sie sind auch erste Anlaufstelle für die Beratung von Lehrlingen und Lehrbetrieben.