
Die Jugendarbeitslosenquote ist in den letzten Jahren gestiegen. Sie ist allerdings dank der vielfältigen und praxisnahen Bildungsangebote nach der Pflichtschule mit 10,3 % weiterhin vergleichsweise niedrig. Ein Grund für den Anstieg liegt darin, dass die Anzahl der ausbildenden Unternehmen rückläufig ist.Der Anteil der Jugendlichen, die keinen schulischen oder betrieblichen Ausbildungsplatz finden, hat daher zugenommen.Diesem Trend versucht die österreichische Berufsbildungspolitik auf zwei Wegen gegen zu steuern.
Für beim Arbeitsmarktservice (vergleichbar der Bundesagentur für Arbeit) vorgemerkte Jugendliche sieht das Jugendausbildungssicherungsgesetz (JASG) spezielle Maßnahmen vor. Deren Ziel ist es, allen Jugendlichen, die nach Beendigung ihrer Schulpflicht keine geeignete Lehrstelle gefunden, haben, zumindest vorübergehend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen („Auffangnetz“).
Zentrales Instrument des JASG sind maximal einjährige Lehrgänge, in denen Kenntnisse und Kompetenzen des jeweiligen Lehrberufs vermittelt werden. Ziel der Lehrgänge ist die Vermittlung in eine reguläre Lehrstelle. Misslingt dies, dann können die Jugendlichen weiter in diesen Lehrgängen bleiben. Die Lehrgänge werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Österreichweit sind für das Ausbildungsjahr 2005/06 etwa 8000 Plätze in JASG-Lehrgängen vorgesehen. Im Verhältnis zu Jugendlichen in der regulären Lehrlingsausbildung sind dies rund sieben Prozent.
Mit einer Palette von Fördermaßnahmen bemüht sich die österreichische Regierung darum, die Attraktivität der Ausbildung für Betriebe zu erhöhen.
Seit Jänner 2002 können Lehrbetriebe eine Lehrlingsprämie von 1.000 EUR pro Jahr und Lehrling steuerlich geltend machen. Dieser Betrag entspricht den durchschnittlichen Lohnkosten für die Lehrlinge während der Berufsschulzeit.
Unternehmen, die im Jahr 2005 eine höhere Anzahl an Lehrlingen beschäftigen als im Jahr 2004, erhalten über den Zeitraum von drei Jahren für jeden zusätzlichen Lehrling eine Prämie (gestaffelt von 400 EUR pro Monat und Lehrling bis 100 EUR).
Im ersten und zweiten Lehrjahr sind weder vom Lehrbetrieb noch vom Lehrling Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Der Beitrag zur Unfallversicherung für Lehrlinge entfällt für die gesamte Dauer des Lehrverhältnisses.
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur im letzten Lehrjahr zu entrichten.
