
Die legislative Entscheidungsgewalt über allgemeine Prinzipien der Bildungspolitik obliegt in Finnland dem Parlament und der Regierung. Verantwortlich für die Umsetzung der beschlossenen Gesetze der Bildungspolitik sind drei Instanzen (1) die Regierung, (2) das Unterrichtsministerium und (3) das Zentralamt für Unterrichtswesen. Die Bestimmungen für die berufliche Aus- und Weiterbildung sind im Wesentlichen in dem Aus- und Weiterbildungsgesetz (Vocational Education and Training Act 630/1998), dem Gesetzt für berufliche Erwachsenenbildung (Anmerkung: Übersetzung) (Vocational Adult Education Act 631/1998) und dem Gesetzt zur Finanzierung zur Bereitstellung von Bildung und Kultur (Act on the Financing of the Provision of Education and Culture 635/1998). Seit 2003 gilt der jüngste Entwicklungsplan. In ihm werden die wichtigsten Ziele der Bildungs- und der Forschungspolitik sowie der Rahmen für die zu vergebenen Mittel festgelegt.
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