
Mitte der 1990er Jahre wurde den Bildungseinrichtungen eine größere Autonomie verliehen. Das Zentralamt für Unterrichtswesen formulierte ein richtungweisendes Kerncurriculum auf dessen Basis die Gesamtschulen, weiterführende Schulen und Berufsbildungsinstitutionen ihre Lehrpläne aufbauen. Die Verleihung von Qualifikationen obliegt den Bildungsinstitutionen, Bildungsdienstleistern und Qualifizierungskomitees. In diesem Zusammenhang existiert keine nationale Körperschaft. Für die Validierung von formell, nicht-formell und informell erworbenen Kompetenzen bedeutet diese Dezentralisierung größere Freiheiten innerhalb des gesetzmäßigen Rahmenplans für die Bildungsträger und -institutionen. Erwachsene, die einen anerkannten beruflichen Abschluss erwerben möchten, können an einer offenen Prüfung zur Feststellung der Kompetenzen teilnehmen. Dabei ist es unerheblich, auf welchen Wegen sie ihre Kompetenzen erworben haben. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss weder eine Ausbildung noch Berufserfahrung nachgewiesen werden. Dadurch soll der Beitrag geleistet werden, den Ausbildungsstand der Erwachsenen zu verbessern, die Ausbildungsunterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen zu verringern und in der beruflichen Erwachsenenbildung ein landesweites System zur Qualitätssicherung einzuführen. Bislang erfolgte die Steuerung der Ausbildung im Rahmen der beruflichen Erwachsenenbildung mittels Lehrplänen und nationalen Rahmenlehrplänen. Das neue Gesetz macht es möglich, die Ausbildungsergebnisse anhand von spezifischen Qualifikationsanforderungen zu evaluieren. Im August 2006 wurde der Nachweis der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten eingeführt. Die Auszubildenden müssen nachweisen, inwieweit sie die Ziele des berufsbildenden Unterrichts erreicht haben und über die im Erwerbsleben geforderten beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Nachweise sind während der Ausbildung in echten Arbeitssituationen zu erbringen. Ihnen kommt bei der Beurteilung der einzelnen Ausbildungsmodule im schulischen Ausbildungssystem eine zentrale und entscheidende Rolle zu; die Lernerfolge werden von Arbeitgebervertretern und Lehrern gemeinsam beurteilt. Der Nachweis der beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist Teil der Gesamtbeurteilung der beruflichen Ausbildung, in die auch andere Beurteilungsmethoden einfließen. Damit die Qualität der Nachweise gesichert ist, nominieren die Träger der Berufsbildungseinrichtungen hierfür lokale Ausschüsse (die mit Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Bildungsträgern, Lehrkräften und Auszubildenden des betreffenden Bildungsgangs besetzt werden), die die Vorgehensweise und Beurteilung für die Nachweise festlegen und ein entsprechendes Zeugnis ausstellen.