
Die staatlichen Landesbehörden ist für Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Bildungsministeriums fallen, jeweils die Abteilung für Bildung und Kultur verantwortlich, die von einem Provinzrat für Bildung und kulturelle Angelegenheiten geleitet wird. 15 Regionalräte sind nicht Teil der staatlichen Verwaltung. Sie werden von den Kommunen einer Region gebildet und haben regionale Zuständigkeiten, die in etwa mit denen der Landesbehörden vergleichbar sind. Gemeinsam mit den Kommunalbehörden und unter Mitwirkung von Vertretern der Wirtschaft und von Nichtregierungsorganisationen erstellen sie Regionalentwicklungspläne. An der regionalen Entwicklungsarbeit sind zudem auch die 15 Zentren für Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung beteiligt. Ihre Aufgabe ist es, bessere Bedingungen für Unternehmen zu schaffen, die Wirtschaft im ländlichen Raum zu unterstützen, Beschäftigungsförderung zu betreiben und für das Funktionieren des Arbeitsmarktes sowie für die Durchführung von beschäftigungspolitischen Ausbildungsmaßnahmen zu sorgen.