
Eine berufliche Qualifikation kann auch durch eine Lehrlingsausbildung vermittelt werden, eine für Jugendliche wie Erwachsene gleichermaßen bestimmte Ausbildungsform. In der Lehrlingsausbildung werden berufliche Kompetenzen im Rahmen praktischer Arbeit erworben; eine theoretische Ausbildung ergänzt die praktische Tätigkeit. Jugendliche und Erwachsene können die Lehrlingsausbildung zum Erwerb sowohl einer beruflichen Erstqualifikation als auch eines Weiterbildungsabschlusses nutzen.
Die Lehrlingsausbildung dauert zwischen ein und vier Jahren. Vorrang hat die praktische Ausbildungskomponente: 70 bis 90% der Ausbildungszeit insgesamt sind der Ausbildung am Arbeitsplatz in einem Betrieb, einem Büro, einer Verwaltung oder Organisation vorbehalten. Die übrige Zeit dient der theoretischen Ausbildung in einer Bildungseinrichtung. Von den allen Personen, die 1994 eine Lehrlingsausbildung aufgenommen hatten, waren 10% Jugendliche und 90% Erwachsene.
Die am Arbeitsplatz vermittelte Lehrlingsausbildung führt zu denselben beruflichen Abschlüssen wie die Ausbildung, die an den beruflichen Bildungseinrichtungen des Sekundarbereichs II erteilt wird. Die Auszubildenden müssen bei Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags mindestens 15 Jahre alt sein und die Grundbildung abgeschlossen oder eine gleichwertige Bildung durchlaufen haben (oder einen vom Bildungsträger ausgestellten Nachweis über ihre Eignung für die Aufnahme einer Lehrlingsausbildung vorlegen). Die Ausbildungsvergütung wird vom Arbeitgeber entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen gezahlt. Die Ausbildungsvergütung ist in den einzelnen Ausbildungsberufen unterschiedlich hoch, beträgt jedoch in der Regel rund 80 % der Vergütung eines Facharbeiters in dem betreffenden Beruf.
Der Arbeitgeber ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – nicht verpflichtet, für die Zeit der theoretischen Ausbildung eine Vergütung zu zahlen. Bei den Personen, die eine Lehrlingsausbildung aufnehmen, handelt es sich zumeist um Erwachsene, während sich Jugendliche überwiegend für eine Ausbildung an einer Berufsbildungseinrichtung der Sekundarstufe II entscheiden.