
Ein Grundsatz des finnischen Bildungssystems lautet, dass das formale Schulsystem für alle zugänglich und durchlässig sein soll. Die berufliche Bildung wurde im finnischen Bildungssystem dahingehend weiterentwickelt, dass sie die Möglichkeit bietet, nach Abschluss der Ausbildung entweder eine Beschäftigung oder ein Studium aufzunehmen. Die finnische Bildungspolitik will Bildungswege anbieten, die von der Grundbildung bis hin zur Hochschulbildung durchgängig offen sind und auf keiner Ebene und in keinem Teil des Systems in eine Sackgasse münden. Ziel der beruflichen Bildung ist es, den Absolventen die für eine Erwerbstätigkeit notwendigen Qualifikationen zu vermitteln, daher sind an der Entwicklung des Berufsbildungssystems auch die Sozialpartner beteiligt (tripartite Basis). Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter bringen ihre Sichtweise zu den künftigen Anforderungen an die Berufsausbildung ein, während die Bildungsbehörde aktiv an der Ermittlung des künftigen Ausbildungsbedarfs mitwirkt.
Die Grundbildung an den Gesamtschulen ist für alle Schüler gleich und berechtigt zum Zugang zum Sekundarbereich II, von wo aus sich die Schüler durch Prüfungen für die Hochschulbildung qualifizieren können. Der allgemein bildende Zweig genießt von jeher bei den Bildungsgängen des Sekundarbereichs II einen besonderen Status. Ein zentrales Anliegen der Entwicklung des Bildungssystems bestand daher im vergangenen Jahrzehnt darin, eine Brücke zwischen allgemein bildenden und berufsbildenden Bildungswegen zu schlagen, damit die Schüler beide Wege gleichzeitig beschreiten können. In Finnland wird besonders großer Wert darauf gelegt, die erwachsene Erwerbsbevölkerung aus- und weiterzubilden und die vielen Menschen zu erreichen, die keine formale Ausbildung haben oder deren Berufsqualifikation veraltet ist. Mit Initiativen und Projekten solle die finnische, erwerbslose Bevölkerung Beschäftigungschancen erhalten und im Erwerbsleben bleiben. Mitte der 90er Jahre wurden Abschlüsse auf der Grundlage von Kompetenzen eingeführt, mit denen die durch Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten anerkannt werden.