
Nach dem Gesetz ist es Zweck der Berufsausbildung, die im Berufsleben erforderlichen beruflichen Fähigkeiten sowie die Fertigkeiten zur Ausübung einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zu vermitteln. Die berufliche Grundausbildung dauert drei Jahre und verleiht auch die Befähigung für ein nachfolgendes Hochschulstudium. Die 3jährigen Ausbildung führt zum ersten beruflich qualifizierenden Abschluss, der sowohl von Jugendlichen als auch Erwachsenen abgelegt werden kann. Seit dem 1. August 2001 umfassen alle beruflichen Bildungsgänge, die zu einem beruflichen Abschluss der Sekundarstufe II führen, drei Ausbildungsjahre, in denen 120 Anrechnungspunkte nachzuweisen sind. Pro Jahr werden 40 Anrechnungspunkte erworben; ein Anrechnungspunkt entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 40 Stunden. Der berufliche Abschluss ermöglicht den Zugang zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule. Alle beruflichen Abschlüsse der Sekundarstufe II basieren auf einem einheitlichen grundlegenden Fächerkanon.
Die Angebote der beruflichen Erstausbildung im Sekundarbereich II sind in erster Linie auf Jugendliche ausgerichtet, allerdings besteht auch ein spezielles Angebot für Erwachsene, das zum gleichen beruflichen Abschluss führt. Bei diesen Abschlüssen handelt es sich um berufliche Abschlüsse auf der Grundlage von Kompetenzen, wobei unerheblich ist, auf welchem Wege diese erworben wurden; die Abschlüsse können in der Regel auch innerhalb kürzerer Zeit erworben werden als dies bei Jugendlichen der Fall ist. Ein entsprechender Abschluss kann auch im Anschluss an eine Lehrlingsausbildung erworben werden. Die Finanzierung der Träger erfolgt im Erwachsenenbereich genauso wie bei der Ausbildung von Jugendlichen.