Übertritt auf weiterführende Schulen (Sekundarstufe II)
Nach Absolvierung des Lernpflichtpensums können die Schüler eine weiterführende Schule besuchen. Weiterführende Schulen sind entweder berufsbildende Schulen, in denen die Schüler eine berufliche Grundausbildung erhalten oder der Besuch der allgemein bildenden gymnasialen Oberstufe. Ein zentrales Vergabesystem für die Sekundarstufe II nach Abschluss der Grundbildung regelt den Zugang zum allgemein bildenden und zum berufsbildenden Zweig der Sekundarstufe II, so dass sich die Jugendlichen frei zwischen beiden Zweigen entscheiden können.
- Gymnasiale Oberstufe
Fällt die Entscheidung für die gymnasiale Oberstufe müssen zwei bis vier weitere Jahre bis zur Reifeprüfung absolviert werden. Die gymnasiale Oberstufe ist dabei nicht im Klassenverbund, sondern in einem Kurssystem geregelt. Die zu besuchenden Kurse sind teilweise verpflichtend, vertiefend und auf praktische Anwendung ausgerichtet. Die gymnasiale Oberstufe endet mit der Abiturprüfung. Diese ist landesweit zentral geregelt und umfasst die Prüfungsfächer Muttersprache (Finnisch oder Schwedisch).
- Berufsbildende Schulen (Sekundarstufe II)
Berufliche Grundausbildung wird von Kommunen, Gemeindezweckverbänden sowie privaten Institutionen angeboten.
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