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Übertritt auf weiterführende Schulen (Sekundarstufe II)

Nach Absolvierung des Lernpflichtpensums können die Schüler eine weiterführende Schule besuchen. Weiterführende Schulen sind entweder berufsbildende Schulen, in denen die Schüler eine berufliche Grundausbildung erhalten oder der Besuch der allgemein bildenden gymnasialen Oberstufe. Ein zentrales Vergabesystem für die Sekundarstufe II nach Abschluss der Grundbildung regelt den Zugang zum allgemein bildenden und zum berufsbildenden Zweig der Sekundarstufe II, so dass sich die Jugendlichen frei zwischen beiden Zweigen entscheiden können.