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Lernpflicht/Grundunterricht

 Das finnische Schul- und Berufsbildungssystem ist geprägt von einem sogenannten Lernpflichtunterricht, der gewöhnlich mit der Vollendung des siebten Lebensjahres beginnt. Die sogenannte. Lernpflicht sieht vor, dass ständig in Finnland wohnende Kinder das Lernpensum eines Grundunterrichts absolvieren müssen. Ziel dieses verpflichtenden Lernpensums ist es die Schüler zu verantwortungsbewussten, ethisch verantwortlich handelnden Mitgliedern des Gemeinwesens zu erziehen. Das Lernpflichtpensum wird in der Regel in dem Grundunterricht innerhalb von Gesamtschulen organisiert. Das Bildungssystem lässt aber auch die Wissensaneignung des Pflichtpensums außerhalb der Schulen zu. Dieser Grundunterricht dauert im Allgemeinen neun Jahre. Der Gesamtschulunterricht wird durch nationale Gesetzte geregelt. Die Gesetzgebung für die Regelung des Gesamtschulunterrichts aus dem Jahre 1998 sieht vor, dass allen Kindern innerhalb der finnischen Gemeinden Unterricht gewährleistet wird. Die Teilnahme am Unterricht ist dabei Kosten- und Lernmittelfrei.