
Die Berufsausbildung im Sozialwesen und für Pflegeberufe wurde 1991 eingeführt. Es gibt zwei unterschiedliche Ausbildungswege: Bereits nach einer einjährigen Lehre kann man als Hilfskraft arbeiten. Erweitert man diesen Bildungsgang um weitere eineinhalb Jahre ist man Sozial- oder Pflegeassistent. An dieser Stelle besteht auch die Möglichkeit, Krankenpfleger, Hebamme oder Physiotherapeut zu werden. Allerdings ist hierfür ein Eingangstest notwendig.
Die zweite Variante ist die Tätigkeit als Erzieher, der pädagogische oder pflegebezogene Arbeit mit Kindern, aber auch Erwachsenen verrichtet. Nach einer knapp zweijährigen Ausbildung ist man zunächst Assistent, kann jedoch verlängern, um voll anerkannter Erzieher zu werden.
2002 wurde eine Verlängerung der Ausbildung in Sozial- und Pflegeberufen beschlossen, da neben den allgemeinen Lehrinhalten auch die ethische Bildung gestärkt werden sollte. Darüber hinaus wurde versucht, die Angebote interdisziplinärer zu gestalten. Auch hier finden die 20-wöchigen einführenden Kurse komplett an der Schule statt. Erst anschließend beginnt die betriebliche Lehre in Seniorenheimen oder Kinderbetreuungsstätten. Ebenso ist es möglich, dass die Lehrlinge als ambulante Pflegekräfte bei Patienten zuhause ihre ersten Arbeitserfahrungen sammeln. Angehende Sozial- und Pflegeassistenten werden auch in Krankenhauspsychiatrien eingesetzt. Besonders wichtig sind in diesen Ausbildungsgängen die langen betrieblichen Phasen. Etwa zwei Drittel der Ausbildung wird in den Ausbildungsbetrieben absolviert. Es ist dennoch möglich, allgemein bildende Kurse zu Lasten der praktischen Ausbildungsphasen zu wählen. Um maximal eineinhalb Monate können diese verkürzt werden. Dies wird besonders von den Auszubildenden angenommen, die nach Abschluss ihrer Ausbildung eine Fortbildung machen möchten.
Im dänischen Bildungssystem gibt es eine siebenstufige Notenskala von -3 bis 12 (-3 – 00 – 02 – 4 – 7 – 10 – 12), die sowohl in der Primar- und Sekundarstufe als auch in der Berufsausbildung verwendet wird. Die Ausbildung im Pflege- und Sozialwesen gilt als erfolgreich bestanden, wenn das Abschlussexamen mindestens mit der Note 02 bestanden wird. Dies bedeutet, dass die Minimalanforderungen erbracht wurden.
Ebenso gibt es auch spezielle Ausbildungen für Menschen, die in der Land- oder Forstwirt-schaft arbeiten möchten oder hauswirtschaftliche Berufe oder Berufe in der Schifffahrt ausüben möchten. Nach dreieinhalb Jahren beispielsweise ist man qualifizierter Landwirt; eine Fortbildung um weitere sechs Monate berechtigt zum Kauf von Land. Im Bereich der Schifffahrt kann man die Tätigkeit eines Matrosen, Technikers oder Funkers ausüben.