
Auch für den Wechsel zwischen verschiedenen Ausbildungen im Dualen System fehlt es an Routinen, die einen ökonomischen Umgang mit persönlichen und gesellschaftlichen Ressourcen sicherstellen. Verschiedene Gründe sprechen für die Schaffung größerer Durchlässigkeit:
Weder im BBiG noch in der HWO oder in anderen rechtlichen Regelungen ist eine generelle Anerkennung von Kenntnissen bei einem Berufswechsel innerhalb des Systems der Dualen Ausbildung vorgesehen. Entsprechende Entscheidungen liegen – im Rahmen von Einzelfallprüfungen – im Ermessen der zuständigen Kammern.
Eine Sonderproblematik ergibt sich gegenwärtig aus dem Nebeneinander älterer Ausbildungsordnungen und den neu geordneten Berufen, die das Prinzip der beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne einer Geschäftsprozessorientierung auslegen und ein modernisiertes Prüfungsdesign vorsehen (gestreckte Prüfung; betrieblicher Arbeitsauftrag). Aber auch innerhalb von Berufsfamilien, die einheitlich strukturiert sind und gemeinsame Kernqualifikationen kennen, besteht Regelungsbedarf. So sind die neu geordneten Metall- und Elektroberufe Monoberufe mit jeweils eigenen Ausbildungs- und Prüfungsinhalten. Schon die ersten Teile der Abschlussprüfung, die an Stelle der Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahrs abgelegt werden, können hier wegen der angestrebten Authentizität nicht deckungsgleich sein. Dies steht Anrechnungsverhältnissen auf der Basis von Lernzeiten ebenso entgegen wie der 1:1-Anerkennung von Prüfungen – dadurch sind Doppelungen programmiert. Benötigt werden differenziertere Lösungen, die die „learning outcomes“ abbilden.