
Die wachsende Bedeutung des Übergangssystems in der deutschen Berufsausbildung rührt daher, dass die Aufnahmekapazität der Wirtschaft aufgrund verschiedener (hier nicht näher zu analysierender) Tendenzen sinkt. Neben konjunkturellen stehen demografische und strukturelle Gründe. Erkennbar ist eine sich weit öffnende Schere der Entwicklung von Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzangebot im tertiären Bereich bei deutlicher Tendenz zur Tertiarisierung der Erwerbsarbeit. Insgesamt ist ein verschärftes Bildungscontrolling der Unternehmen zu beobachten.
Ca. zwei Fünftel der Neuzugänge in das System der beruflichen Ausbildung führen in das Übergangssystem. Es adressiert sich (1.) an sog. „Marktbenachteiligte“, die in der Lage wären, den Anforderungen einer Ausbildung im Dualen System zu entsprechen, (2.) an „Heranführbare“, die begleitend zu Angeboten einer berufsbezogenen Qualifizierung im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung unterstützende (im sozialen bzw. im allgemein bildenden Bereich) Angebote benötigen und (3.) solche Jugendliche, von denen erwartet wird, dass sie die Ausbildungsfähigkeit erst nach einer grundlegenden sozialpädagogischen Stabilisierung erreichen werden. Mangelnde Anrechnungsmöglichkeiten im Verhältnis dieses quantitativ bedeutsamen Sektors zur Ausbildung im Dualen System bedeuten eine gewaltige Verschwendung von Lebenszeit, persönlicher Motivation und Ressourcen. Die Herausforderung ist umso größer, als, der Rede vom Übergangssystem zum Trotz, die Heterogenität der Maßnahmen erheblich ist. Es stehen hier nebeneinander:
Anrechnungsmöglichkeiten sind hier zum Teil verbindlich vorgesehen, zum Teil handelt es sich um Kann-Bestimmungen und Einzelfallentscheidungen (Anrechnung von EQJ-Praktika und von gemäß BAVBVO zertifizierten Qualifizierungsbausteinen). Erweiterte Möglichkeiten einer Einbeziehung der in „Warteschleifen“ erbrachten Lernleistungen ins System der Berufsbildung scheinen dringend erforderlich.