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Anrechnung im Dualen System

Anrechnungsmöglichkeiten existieren im deutschen Dualen System der Berufsbildung gegenwärtig nur in geringem Umfang. Eine Form der Berücksichtigung informellen Lernens stellt die Möglichkeit der Zulassung zur Externenprüfung auf der Grundlage praktischer Berufserfahrung dar. Sie wurde durch das 2005 novellierte BBiG erleichtert, insofern die erforderliche Zeit der Berufserfahrung jetzt nur noch das 1,5-fache der Ausbildungsdauer im Zielberuf beträgt.  Systematisch vorgesehen ist die Anrechnung von Zeiten zwischen verwandten Ausbildungen im Sinne von Stufenausbildungen bzw. gestuften Ausbildungen. Gegenstand der Anrechnung sind hierbei Lernzeiten in eher groß geschnittenen Blöcken.

Wachsende Aufmerksamkeit richtet sich neuerdings auf Fragen der vertikalen Durchlässigkeit. So werden in einem Förderprogramm des BMBF derzeit Möglichkeiten der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Hochschulstudium entwickelt und erprobt.

Ein wichtiges Argument für Flexibilisierungsbemühungen sind die zunehmenden Probleme an der ersten Schwelle, auf die Autoren verschiedener Provenienz mit zunehmender Dringlichkeit hinweisen. Es sind vor allem diese sog. „Warteschleifen“, die Fortschritte auf dem Gebiet der Anrechnungsverfahren dringend erforderlich scheinen lassen.

Die Problematik hat zunächst einen sozialen Aspekt: Sie bürdet dem Einzelnen erhebliche Lasten auf. Bereits Gelerntes muss wegen fehlender Abstimmung im System ‚erneut gelernt’ werden. Für die schwächeren Auszubildenden stehen keine Abschlüsse zur Verfügung. Abbrecher verlassen das Berufsbildungssystem daher gänzlich ohne Zertifizierung der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Auch bildungsökonomische Gesichtspunkte legen es nahe, Doppelungen zwischen Übergangssystem und Dualer Berufsausbildung entgegenzuwirken. Verschiedenste Vorschläge zur Definition von „Bausteinen“ – mit größerer oder geringerer Selbstständigkeit – auf der Basis des Prinzips der Beruflichkeit werden daher zur Zeit diskutiert.